AGB - Anzeigenvertrag - Geltungsbereich
"Anzeigenvertrag"
im Sinne der nachfolgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen ist der
Vertrag über die Einschaltung einer oder mehrerer Anzeigen eines
Stellenanbieters oder sonstiger Interessenten (Auftraggeber) in unseren
Internet-Seiten zum Zwecke der Verbreitung.
Für den Anzeigenvertrag gelten ausschließlich unsere Allgemeinen
Geschäftsbedingungen; entgegenstehende oder von unseren Allgemeinen
Geschäftsbestimmungen abweichende Allgemeine Geschäftsbedingungen des
Auftraggebers werden nicht Vertragsbestandteil, es sei denn wir hätten
ausdrücklich schriftlich ihrer Geltung zugestimmt.
Vertragsschluß
(1) Der
Anzeigenvertrag kommt zustande, wenn
a.) wir schriftlich den Anzeigenauftrag bestätigen
oder
b.) wir die Stellenanzeige im Internet verbreiten.
c.) wenn der Kunde/Auftraggeber eine Direkteinschaltung in pharmazone.de
vornimmt
(2) Die Schriftform wird durch die Zusendung eines Fax oder einer E-mail
gewährt.
Verträge erfolgen
schriftlich, durch Eingabe in die kostenpflichtigen Bereiche und
Absendung/Auftragserteilung oder in Ausnahmefällen fernmündlich und sind
bindender Bestandteil unserer AGB.
Ablehnungsbefugnis
(1) Wir behalten
uns vor, Anzeigenaufträge wegen ihres Inhalts, der Herkunft oder der
technischen Form nach einheitlichen, sachlich gerechtfertigten
Grundsätzen nicht zu veröffentlichen. Dies gilt besonders, wenn der
Inhalt der Stellenanzeige gegen gesetzliche oder behördliche Verbote
oder gegen die guten Sitten verstößt bzw. die Veröffentlichung für uns
aus sonstigen Gründen unzumutbar ist.
(2) Wir sind berechtigt Stellen- und sonstige Anzeigen, deren Inhalte
gegen gesetzliche oder behördliche Verbote oder gegen die guten Sitten
verstoßen, ohne vorherige Abmahnung des Auftraggebers aus dem Angebot zu
nehmen. Der Auftraggeber wird von einer solchen Maßnahme unverzüglich
unterrichtet. Ein Erstattungsanspruch des Auftraggebers wird hierdurch
nicht begründet.
Inhalt und
Rechte an der Anzeige/Urheberrechte
(1) Für den
Inhalt, insbesondere dessen Richtigkeit und rechtliche Zulässigkeit, der
zur Schaltung der Anzeigen zur Verfügung gestellten Text- und
Bildunterlagen trägt allein der Auftraggeber die Verantwortung. Wir sind
nicht verpflichtet, die Anzeige auf die Beeinträchtigung der Rechte
Dritter hin zu überprüfen. Der Auftraggeber ist verpflichtet, uns von
Ansprüchen Dritter freizustellen, die in irgendeiner Weise aus der
Ausführung des Anzeigenauftrages gegen uns erwachsen.
(2) Sofern im Rahmen der Veröffentlichung der Anzeige geschützte
Markenrechte benutzt werden, wird hiermit die Genehmigung zu deren
Nutzung erteilt. Der Auftraggeber sichert zu, dass er zur Erteilung der
Genehmigung berechtigt ist.
Beginn der
Veröffentlichung
Der Beginn der
Veröffentlichung erfolgt zu dem mit dem Auftraggeber schriftlich
vereinbarten Zeitpunkt. Ist kein Zeitpunkt in dieser Weise vereinbart
worden, so erfolgt die Veröffentlichung unverzüglich nach Abschluss des
Anzeigenvertrages. Der Auftraggeber ist verantwortlich für die
vollständige Anlieferung einwandfreier, geeigneter Anzeigenmittel. Dies
gilt auch bei einer Selbsteingabe der Stellenanzeige. Verzögerungen, die
infolge des Inhalts des durch den Auftraggeber zur Veröffentlichung
gestellten Anzeigentextes entstehen, seien sie inhaltlich oder technisch
bedingt, sind allgemein durch uns nicht zu vertreten.
Zahlungsbedingungen
Die Fälligkeit unserer
Dienstleistungen tritt bei Registrierung bzw. Selbsteinschaltung, sowie einer
schriftlich per Mail, Fax oder Brief erteilten Auftragsbuchung ein, mit
der ein Vertragsverhältnis, auch stillschweigend, zustande gekommen ist.
Fälligkeit unserer Rechnungen mit 7 Tagen Zahlungsziel netto, ohne Abzug
auf eines unserer Konten. Bei Vorliegen einer Einzugsermächtigung,
die Sie formlos per Fax oder über unser Formular erteilen können, gewähren
wir 3% Skonto auf den Rechnungsbruttobetrag.
Zahlungsbedingungen Auslandskunden:
(gilt nicht für die
Schweiz und Österreich)
Neukunden aus dem Ausland
bitten wir für die ersten
3 Aufträge die geschaltet werden oder die sich auf sonstige
Dienstleistungen von pharmazone.de ( z.B. Bewerberdatenbanken, Banner...)
beziehen, um Vorauskasse per Überweisung oder Nachweis der Bareinzahlung
auf eines unserer Konten. Als Nachweis dient der bank- oder postbestätigte
Bareinzahlungsbelege, damit wir Ihnen unsere Leistung umgehend zur
Verfügung stellen können. Wir bitten unsere Neukunden aus dem Ausland
um Verständnis.
Entgelte,
Verzug
(1) Der
Auftraggeber zahlt an uns für seine Anzeigenschaltung vorbehaltlich
einer anderen schriftlichen Abrede die sich aus unserer im Internet
online über die Domain "pharmazone.de" abrufbare Preisliste ergebende
Vergütung. Maßgebend ist die Preisliste, die zum Zeitpunkt der Zugangs
des Antrags des Auftraggebers von uns im Internet veröffentlicht wird.
(2) Die Rechnung wird von uns unverzüglich nach Schaltung der Anzeige
erstellt und dem Auftraggeber übersandt. Die Rechnung ist ohne Abzüge
zahlbar innerhalb von 7 Tagen nach Zugang bei dem Auftraggeber.
(3) Falls wir in
der Lage sind, einen höheren Verzugsschaden als den gesetzlichen
Zinssatz nachzuweisen, sind wir berechtigt diesen geltend zu machen.
(4) Zur
Aufrechnung ist der Auftraggeber ausschließlich berechtigt, wenn und
soweit der geltend gemachte Gegenanspruch rechtskräftig festgestellt
worden ist.
Eingetragene Werbeagenturen:
Eingetragene
Werbeagenturen
erhalten bei uns nach
vorliegendem Nachweis (Handelsregisterauszug oder Gewerbeanmeldung per Fax
oder Mail), aus der die Agenturtätigkeit hervorgeht, 15% AE-Vergütung
für Ihre Mittlertätigkeit. Agenturen, die erstmalig mit uns
zusammenarbeiten bitten wir, uns mit Ihrer Auftragsbuchung den Nachweis
der Mittlertätigkeit umgehend zur Verfügung zu stellen.
Ort der
Veröffentlichung
(1) Das Entgelt
entrichtet der Auftraggeber für die Veröffentlichung der Stellenanzeige
auf unseren Internet-Seiten sowie im Rahmen von Kooperationen auf den
Plattformen der Kooperationspartner der pharmazone.de. Auf die
Veröffentlichung nach Satz 1 hat daher der Auftraggeber während der
Vertragslaufzeit einen Anspruch.
(2) Wir sind
darüber hinaus berechtigt, jedoch nicht verpflichtet, die Stellenanzeige
auch anderweitig, insbesondere durch Fax auf Abruf oder Telefon zu
verbreiten. Wir sind außerdem berechtigt, jedoch nicht verpflichtet, die
Stellenanzeige auch in jedem von uns frei bestimmbaren Printmedium zu
veröffentlichen (oder durch Dritte veröffentlichen zu lassen). Es
handelt sich hierbei um zusätzliche und freiwillige Leistungen von uns,
für welche dem Auftraggeber keine Mehrkosten entstehen.
(3) Der
Auftraggeber erklärt, vorbehaltlich einer anderen Mitteilung, durch die
Einbeziehung dieser AGB, dass er die Veröffentlichung seiner
Stellenanzeigen ausschließlich durch uns wünscht. Hierdurch soll
gewährleistet werden, dass stets nur solche Stellenanzeigen
veröffentlicht werden, welche zeitlich aktuell sind. Vor diesem
Hintergrund wird der Auftraggeber darauf hingewiesen, dass nach dem
gegenwärtigen Stand der Technik nicht gänzlich ausgeschlossen werden
kann, dass die auf unseren Internet-Seiten veröffentlichten
Stellenanzeigen auch durch andere Internet-Anbieter kopiert, gelinkt
und/oder mit Hilfe von Frames, als eigenes Angebot getarnt, zusätzlich
veröffentlicht werden. Wir werden uns bemühen, im Rahmen des technisch
und rechtlich Möglichen ein Kopieren, ein Linking und/oder ein Framing
im vorgenannten Sinne zu unterbinden. Hierzu erteilt uns der
Auftraggeber bereits jetzt alle gegebenenfalls erforderlichen
Zustimmungserklärungen. Sollte es dennoch zu einem unberechtigten
Linking und/oder Framing kommen, so kann der Auftraggeber daraus gegen
uns keinerlei Ansprüche herleiten.
Gewährleistung
(1) Wir
gewährleisten eine dem jeweils üblichen technischen Standard
entsprechende, bestmögliche Wiedergabe der Stellenanzeige. Dem
Auftraggeber ist jedoch bekannt, dass es nach dem Stand der Technik nicht
möglich ist, ein von Fehlern vollkommen freies Programm zu erstellen.
(2) Ein Fehler in
der Darstellung der Stellenanzeige liegt insbesondere nicht vor, wenn er
hervorgerufen wird
- durch die Verwendung einer nicht geeigneten Darstellungssoft-
und/oder -hardware (z.B. Browser) oder
- durch Störung der Kommunikationsnetze anderer Betreiber oder
- durch Rechnerausfall bei einem Internet-Access-Provider oder bei einem
Online-Dienst oder
- durch unvollständige und/oder nicht aktualisierte Angebote auf
so genannten Proxy-Servern (Zwischenspeichern) kommerzieller und
nicht-kommerzieller Provider und Online-Dienste oder
- durch einen Ausfall des Ad-Servers, der nicht länger als 24 Stunden
(fortlaufend oder addiert) innerhalb von 30 Tagen nach Beginn der
vertraglich vereinbarten Schaltung andauert.
(3) In den in Abs. 2 bezeichneten Fällen hat jedoch der Auftraggeber
einen Anspruch auf Verlängerung der Schaltung seiner Anzeige um die
Dauer des Ausfalls.
(4) Bei von uns zu
vertretender mangelhafter Wiedergabe der Stellenanzeige hat der
Auftraggeber Anspruch auf eine einwandfreie Ersatzanzeige, jedoch nur in
dem Umfang, in dem der Zweck der Stellenanzeige beeinträchtigt wurde.
Sind wir hierzu nicht bereit oder in der Lage, verzögert sie sich über
angemessene Fristen hinaus aus Gründen, die wir zu vertreten haben, oder
schlägt in sonstiger Weise die Schaltung einer Ersatzanzeige fehl, so
ist der Auftraggeber nach seiner Wahl berechtigt vom Vertrag
zurückzutreten (Rücktritt) oder Herabsetzung des Anzeigenpreises
(Minderung) zu verlangen.
Mängelrüge
Bei beiderseitigen
Handelsgeschäften hat der Auftraggeber die geschaltete Anzeige
unverzüglich nach der ersten Schaltung zu prüfen und etwaige Mängel
unverzüglich zu rügen. Die Rügefrist bei derartigen Handelsgeschäften
beginnt bei offenen Mängeln mit der Schaltung der Anzeige, bei
verdeckten Mängeln mit ihrer Entdeckung. Unterlässt der Auftraggeber die
Mängelrüge, so gilt die Schaltung der Anzeige als mangelfrei genehmigt.
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